Kostenerstattung

Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt oder niedergelassenen Facharzt. Diese Verordnung sollten Sie vor Behandlungsbeginn von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen und zu der ersten Behandlung vorliegen haben.

Sie erhalten von mir am Ende der Behandlungsserie eine Honorarnote/Rechnung, die Sie zusammen mit der Verordnung und einem Einzahlungsnachweis bei Ihrer Krankenkasse einreichen können um einen Teil der Rechnung rückerstattet zu bekommen.

Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Krankenkasse über die Kostenrückerstattung.